Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens Battery-Light Center Silke Steurer e.U. gelten für den Versand und Verkauf von Waren.
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Versenden einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch das Battery-Light Center Silke Steurer e.U. als geschlossen.
Von uns zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Werden von unserem Vertragspartner Unterlagen oder Leistungen erstellt und uns zur Verfügung gestellt, die Rechtsschutz einschließlich Urheberrechtsschutz genießen, räumt dieser uns im Falle eines Vertragsabschlusses mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung ein uneingeschränktes jedoch nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Werken ein bzw. gilt ein solches als vereinbart.
Speziell angeforderte Lichtplanungen und Leistungsverzeichnisse etc. werden bei nicht zu Stande kommen des Auftrages gesondert verrechnet.
Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager des Battery-Light Centers Silke Steurer e.U.. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, sind diese vom Käufer zu tragen.
Die Verrechnung von Transport- und Verpackungskosten obliegt dem Battery-Light Center Silke Steurer e.U. und verlangt nach ausdrücklicher Vereinbarung. Sofern dies nicht erfolgt, sind die Kosten vom Leistungsempfänger zu tragen.
Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung, behält sich das Battery-Light Center Silke Steurer e.U. eine entsprechende Preisänderung vor.
Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder auf Grund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Finanzierung etc. verändern, so ist das Battery-Light Center Silke Steurer e.U. berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
Der Käufer/Leistungsbesteller verpflichtet sich bereits bei Vertragsabschluss zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Für die Zahlung gelten die Zeiträume, die auf der Rechnung angeführt sind. Offene Rechnungsbeträge stellen eine Bringschuld dar und können vom Battery-Light Center Silke Steurer e.U. ohne oftmalige Mahnschreiben zur gerichtlichen Einforderung weitergeleitet werden.
Mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung wird der Rechnungsbetrag durch Vorauskasse des Leistungsempfängers erbracht. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem das Battery-Light Center Silke Steurer e.U. über sie verfügen kann. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Leistungserbringung des Battery-Light Centers Silke Steurer e.U. erfolgen.
Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferung oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und auf Grund schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Wenn der Käufer/Leistungsbesteller auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen.
Der Käufer/Leistungsbesteller ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie z.B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Käufers.
Der Leistungsempfänger verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Battery-Light Center Silke Steurer e.U. entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen der Leistungsempfänger. Bei ausdrücklicher Vereinbarung der Übernahme der Transportkosten durch das Battery-Light Center Silke Steurer e.U., gehen Nutzung und Gefahr der Lieferung bei Warenannahme an den Leistungsempfänger über.
Die Gefahr für eine Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung geht mit ihrer Erbringung auf den Käufer/Leistungsempfänger über.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Battery-Light Centers Silke Steurer e.U.. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag begründet, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Erfüllungsort ist 8580 Köflach, Judenburgerstraße 45, ausgenommen in jenen Fällen, die im § 8 KSchG geregelt sind.
Der Liefertermin wird insofern als fix vereinbart, als der Leistungsempfänger bei Verzug des Leistungserbringers/Verkäufers ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten kann, welche innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen hat.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Dabei ist der Verkäufer berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und zu verrechnen.
Sofern unvorhersehbare oder von Partei Willen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählt auch bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zu-lieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.
Eine Stornogebühr (Reuegeld) kann vertraglich vereinbart werden. In diesem Fall, liegt es im Belieben des Verpflichteten, den Vertrag auch ohne Angabe von Gründen nicht zu erfüllen und sich durch die Bezahlung des vereinbarten Betrages seiner Verpflichtung zu entledigen. Ist jedoch bereits ein Teil der Leistung erbracht, so ist die Möglichkeit zur Zahlung des Reuegeldes erloschen. Ein über das Reuegeld hinausgehender Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können seitens des Battery-Light Centers Silke Steurer e.U. vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für zumutbare Lieferfristüberschreitungen.
Unter Gewährleistung gilt die gesetzliche Verpflichtung des Battery-Light Centers Silke Steurer e.U. dafür einzustehen, dass die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung die allgemein üblichen oder die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften aufweist. Ist dies nicht der Fall, so liegt ein Mangel vor. Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung durch kostenlosen Austausch innerhalb angemessener Frist. Im Falle der Unbehebbarkeit des Mangels, besteht je nach der Art des Mangels der Anspruch auf Wandlung bzw. Preisminderung. Bei Austausch der mangelhaften Sache, ist eine Preisminderung ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.
Das Battery-Light Center Silke Steurer e.U. behält sich vor, mangelhafte Waren zurückzufordern und zu untersuchen. Die Garantieleistung kann vom Ergebnis dieser Untersuchung abhängig gemacht werden.
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des Produkthaftungs-gesetzes gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit unserer Forderung stehen gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
Leistungsempfänger, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können dann ihre Zahlungen verweigern, wenn der Leistungserbringer die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht hat oder die Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet der Leistungserbringer eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt dieses Recht die Zahlung zu verweigern.
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
ÖFFNUNGSZEITEN
Mo – Do: 08.00 – 16.00 Uhr
Fr: 08.00 – 12.00 Uhr
KONTAKT
steurer@duracell-bc.at
+43 664 24 18 030